Schuhzurichtungen
Orthopädische Zurichtung am Konfektionsschuh oder nachträgliche orthopädische Zurichtungen am orthopädischen Maßschuh dienen dazu, den vorhandenen Schuh des Patienten so zu gestalten, dass durch einzeln oder in Kombination vorgenommene:
- Arbeiten am Absatz
- Arbeiten zur Schuherhöhung
- Arbeiten an der Sohle
- Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung
Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Ausdauer einschränken, beseitigt bzw. die der Optimierung des Gangbildes dienen. Orthopädische Schuhzurichtungen am Konfektionsschuh sind nicht von den Krankenkassen budgetierte Hilfsmittel. Sie unterliegen nur der gesetzlichen Zuzahlung des Versicherten und werden vom Orthopädie-Schuhtechniker ausgeführt. Die Mehrfachausstattung ist aus funktionellen und hygienischen Gründen notwendig und sinnvoll.
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